Sie sind hier:

Am Anfang steht fast immer die Einweisung

Außerhalb der Krankenhäuser wird die ambulante Versorgung einschließlich des ärztlichen und kinderärztlichen Notfalldienstes von den niedergelassenen Vertragsärzten (der Kassenärztlichen Vereinigung) sicher gestellt. Im Rahmen dieses Auftrages sind auch Ihre behandelnden (Haus-)Ärzte tätig, die im Normalfall die Krankenhauseinweisung veranlassen. In Notfällen können Sie aber auch ohne ärztlichen Einweisungsschein im Krankenhaus behandelt werden.

Für die Durchführung einer ambulanten Operation in einem Krankenhaus erhalten Sie in der Regel von Ihrem niedergelassenen Arzt einen Überweisungsschein.

Viele Krankenhausärzte können gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln, wenn sie über eine entsprechende Ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung verfügen und die Überweisung eines niedergelassenen Arztes vorliegt.